Gründung eines privatärztlichen Behandlungsvertrages für die Dienstleistung einer radiologischen Zweitmeinung in Form einer Mitbeurteilung und der damit verbundenen Kosten (siehe auch AGB unter Punkt 3).
3.1) Durch das Betätigen des Buttons „Zahlungspflichtig bestellen - PAYPAL-Checkout“ am Ende der Bestellübersichtsseite, unterbreitet der ENDBENUTZER ein bindendes Vertragsangebot hinsichtlich des Abschlusses eines privatärztlichen Behandlungsvertrages mit dem FACHARZT, basierend auf den Bestimmungen dieser Ziffer 3. Die Gründung des privatärztlichen Behandlungsvertrages erfolgt durch eine gesonderte Bestätigungs-E-Mail des FACHARZTES. Im Rahmen dieses Vertrages verpflichtet sich der FACHARZT, für den ENDBENUTZER eine radiologische Zweitmeinung zu erstellen, die auf den vom BENUTZER im System hochgeladenen MRT- Bildmaterial (oder sonstige Befunde) basiert. Die Erstellung erfolgt in der Regel während der Geschäftszeiten von 9:30 bis 18 Uhr werktags innerhalb von 24 Stunden. Der Behandlungsvertrag gilt als erfüllt, sobald der FACHARZT die erstellte radiologische Zweitmeinung dem ENDBENUTZER in Form eines elektronischen Befunddokuments übermittelt hat. Der ENDBENUTZER erhält die radiologische Zweitmeinung in Form einer verschlüsselten Dokumentendatei, deren Passwort dem ENDBENUTZER bei der Beauftragung durch das System zugeteilt wurde.
3.2) Die Erstellung einer radiologischen Zweitmeinung wird gemäß der jeweils gültigen Fassung der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet. Dabei werden Empfehlungen der Bundesärztekammer, der für den FACHARZT zuständigen Landesärztekammer und Entscheidungen der Rechtsprechung im Fachgebiet der Radiologie berücksichtigt. Die voraussichtlichen Kosten, sowie die spezifischen Kosten des ENDBENUTZERS, die sich nach dem Umfang der Leistungen und den zu beurteilenden Materialien (Art, Anzahl) richten, werden dem ENDBENUTZER auf der Übersichtsseite "Zweitmeinung für Patient:innen" und der Bestellung angezeigt. Im Rahmen der Bestellaufnahme steht es dem ENDBENUTZER frei, eine der vom FACHARZT auf der Webseite angegebenen Zahlungsmethoden auszuwählen.
3.3) Der ENDBENUTZER gibt an, dass die Inanspruchnahme einer radiologischen Zweitmeinung auf seinem eigenen Ermessen und Wunsch basiert.
3.4) Der ENDBENUTZER ist sich darüber im Klaren, dass die Erstellung der radiologischen Zweitmeinung, die im Leistungsumfang des Internetportals angeboten wird, nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung gehört. Darüber hinaus ist dem ENDBENUTZER bekannt, dass er gegenüber seiner gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung keinen Anspruch auf Kostenerstattung oder Kostenbeteiligung geltend machen kann.
3.5) Der ENDBENUTZER wird vom FACHARZT eine Rechnung per Email für die bereitgestellte radiologische Zweitmeinung in Form einer Mitbeurteilung erhalten.
3.6) Der ENDBENUTZER kann gegenüber den Forderungen des FACHARZTES nur dann aufrechnen, wenn seine Gegenforderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.